Neues Rechnungslegungsgesetz (nRLG)
Die Rechnungslegung ist neu rechtsformneutral, dafür abhängig von der Grösse der Unternehmung. Es gilt eine zwei- resp. dreijährige Übergangsfrist. Unternehmungen müssen die neuen Bestimmungen erstmals für das Geschäftsjahr 2015 (für Konzernrechnungen 2016) anwenden. Freiwillig können die neuen Bestimmungen bereits früher angewendet werden.