AKTUELLES
IKS
Es ist soweit, unser Buch ist mit der ISBN-Nummer 978-3-85621-202-5 erschienen.Autorenteam:
Hirschi Barbara, Hiltbrunner Evelyn, Toma Adriano, Werren Karin
Wir durften unser Projekt mit Unterstützung des Cosmos Verlag AG in Muri BE realisieren. Mehr zu unserem Buch IKS - Das Interne Kontrollsystem.
Steuererklärung 2010
Die Steuererklärungen sind bereits wieder verschickt worden. Die Werren Treuhand GmbH füllt Ihnen auch dieses Jahr gerne wieder Ihre Steuererklärung aus.Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich Steuern finden Sie unter Steuern.
Änderung der ALV-Abzüge ab 01.01.2011
Ab 1. Januar 2011 beträgt der ALV-Beitrag neu 2.2%. Die Hälfte wird den Mitarbeitenden vom Lohn abgezogen. Dies gilt für Löhne bis CHF 126'000.00.Ebenfalls ab 1. Januar 2011 wird wieder ein so genannter Solidaritätsbeitrag eingeführt, und zwar auf Löhnen zwischen CHF 126'000.00 bis CHF 315'000.00. Dieser Solidaritätsbeitrag beträgt 1% und wird ebenfalls zur Hälfte auf die Mitarbeitenden überwälzt.
Neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge ab 01.01.2011
In der beruflichen Vorsorge (2. Säule) beträgt der Koordinationsabzug neu CHF 24'360.00 und die Eintrittsschwelle beträgt neu CHF 20'880.00.Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt für Unselbständigerwerbende neu CHF 6'682.00 resp. für Personen ohne 2. Säule CHF 33'408.00.
Anpassung der AHV/IV-Renten ab 01.01.2011
Die minimale monatliche AHV/IV-Rente steigt auf CHF 1'160.00, die maximale monatliche Rente auf CHF 2'320.00. Die Ergänzungsleistung wird ebenfalls erhöht.Der Mindestbeitrag an die AHV, IV und EO für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige beträgt neu CHF 475.00.
Mehr zum Thema AHV/IV-Renten und Beiträge.
Steuererklärung 2009
In den nächsten Tagen werden die Steuererklärungen 2009 verschickt. Die Werren Treuhand GmbH füllt Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus.Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich Steuern finden Sie unter Steuern
Änderung des Mehrwertsteuergesetzes per 01.01.2010
Per 01.01.2010 trat die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Wie gross die Auswirkungen für die einzelnen Unternehmungen sind, kommt stark auf die Branche und den Ort der Lieferung/Dienstleistung an. Die wichtigsten Änderungen finden sie unter Mehrwertsteuer.31.01.2009 - Das Schweizerische Steuersystem
Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat ihre Broschüre, Das Schweizerische Steuersystem, neu überarbeitet und der neuen Gesetzgebung (Stand 01.01.2009) angepasst. Die Broschüre ist leicht verständlich und mit zahlreichen Illustrationen und Karrikaturen aufgelockert.Neue Familienzulagen ab 01.01.2009
Auf den 01.01.2009 tritt das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen für den Kanton Bern betragen im Jahr 2009:CHF 230.00 Kinderzulage für Kinder bis 16 Jahre
CHF 290.00 Ausbildungszulage für Kinder von 16 bis 25 Jahre
Kinderzulagen Kanton Bern
IKS - Internes Kontrollsystem
Unterliegt eine Unternehmung der ordentlichen Revision, hat dies zur Folge, dass ein IKS nachgewiesen werden muss. Die Revisionsexperten haben bei der Prüfung der Jahresrechnung die Existenz eines IKS zu überprüfen.Obschon die Ausgestaltung eines IKS und die Implementierung in die Geschäftsprozesse ein zeitaufwendiger Prozess darstellt, bedeutet das IKS kein notwendiges Übel, sondern es unterstützt das Erreichen der Unternehmensziele.
Unterstützung bei der Ausarbeitung eines IKS
Revidiertes OR ab 01.01.2008
Seit 01.01.2008 ist das revidierte OR in Kraft. Neu ist jede juristische Person revisionspflichtig. Es wird neu unterschieden zwischen "ordentlicher" und "eingeschränkter" Revision. Für die Pflicht zur ordentlichen Revision gelten folgende Schwellenwerte:- Bilanzsumme > 10 Mio CHF
- Umsatz > 20 Mio CHF
- Vollzeitstellen > 50 im Jahresdurchschnitt
Sind zwei der vorgenannten drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, untersteht die Unternehmung der ordentlichen Revision. Die Folge davon ist die Nachweispflicht eines IKS (Internes Kontrollsystem).
Werden die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, unterliegt eine Unternehmung der eingeschränkten Revision (ohne Nachweispflicht eines IKS). Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Vollzeitstellen können gänzlich auf eine Revision verzichten (Opting-out).
Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften unterliegen keiner Revisionspflicht.
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