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AKTUELLES

Steuererklärung 2009

In den nächsten Tagen werden die Steuererklärungen 2009 verschickt. Die Werren Treuhand GmbH füllt Ihnen gerne Ihre Steuererklärung aus.

Weitere Informationen über unsere Dienstleistungen im Bereich Steuern finden Sie unter Steuern

 

Änderung des Mehrwertsteuergesetzes per 01.01.2010

Per 01.01.2010 trat die Änderung des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Wie gross die Auswirkungen für die einzelnen Unternehmungen sind, kommt starkt auf die Branche und den Ort der Lieferung/Dienstleistung an. Die wichtigsten Änderungen finden sie unter Mehrwertsteuer.


 

31.01.2009 - Das Schweizerische Steuersystem

Die Abteilung Grundlagen der Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV hat ihre Broschüre, Das Schweizerische Steuersystem (PDF), neu überarbeitet und der neuen Gesetzgebung (Stand 01.01.2009) angepasst. Die Broschüre ist leicht verständlich und mit zahlreichen Illustrationen und Karrikaturen aufgelockert.


 

Neue Familienzulagen ab 01.01.2009

Auf den 01.01.2009 tritt das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen in Kraft. Die monatlichen Kinder- und Ausbildungszulagen für den Kanton Bern betragen im Jahr 2009:

CHF 230.00 Kinderzulage für Kinder bis 16 Jahre
CHF 290.00 Ausbildungszulage für Kinder von 16 bis 25 Jahre

Kinderzulagen Kanton Bern


 

IKS - Internes Kontrollsystem

Unterliegt eine Unternehmung der ordentlichen Revision, hat dies zur Folge, dass ein IKS nachgewiesen werden muss. Die Revisionsexperten haben bei der Prüfung der Jahresrechnung die Existenz eines IKS zu überprüfen.

Obschon die Ausgestaltung eines IKS und die Implementierung in die Geschäftsprozesse ein zeitaufwendiger Prozess darstellt, bedeutet das IKS kein notwendiges Übel, sondern es unterstützt das Erreichen der Unternehmensziele.

Unterstützung bei der Ausarbeitung eines IKS


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Revidiertes OR ab 01.01.2008

Seit 01.01.2008 ist das revidierte OR in Kraft. Neu ist jede juristische Person revisionspflichtig. Es wird neu unterschieden zwischen "ordentlicher" und "eingeschränkter" Revision. Für die Pflicht zur ordentlichen Revision gelten folgende Schwellenwerte:

- Bilanzsumme > 10 Mio CHF
- Umsatz > 20 Mio CHF
- Vollzeitstellen > 50 im Jahresdurchschnitt

Sind zwei der vorgenannten drei Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten, untersteht die Unternehmung der ordentlichen Revision. Die Folge davon ist die Nachweispflicht eines IKS (Internes Kontrollsystem).

Werden die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, unterliegt eine Unternehmung der eingeschränkten Revision (ohne Nachweispflicht eines IKS). Kleinstunternehmen mit bis zu 10 Vollzeitstellen können gänzlich auf eine Revision verzichten (Opting-out).

Einzelfirmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften unterliegen keiner Revisionspflicht.

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