MEHRWERTSTEUER - MWST
Gesetzesänderung per 01.01.2010
Die wichtigsten Änderungen in Kürze:- Umsatzgrenze von CHF 75'000 auf CHF 100'000 heraufgesetzt
- Wegfall der Mindestumsatzgrenze bei Optierung sowie Wegfall der bisherigen Steuerzahllast von CHF 4'000
- Wegfall der 50%igen Vorsteuerkürzung bei Verpflegung und Getränken
- Verkürzung der Mindestanwendungsdauer der Abrechnungsart: von effektiv zu Saldosteuersatz neu 3 Jahre, von Saldosteuersatz auf effektiv neu 1 Jahr
- Zulässiger Höchstumsatz für Saldosteuersatz neu CHF 5 Mio. und Steuerschuld max. CHF 100'000
ACHTUNG:
Die Steuersatzerhöhung zugunsten der IV tritt erst per 01.01.2011 in Kraft!
- Beratung in allen Belangen der Mehrwertsteuer
- Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht
- Mehrwertsteuer-Abrechnungen
Ihr Nutzen
- Da die Mehrwertsteuer so ihre Tücken haben kann, haben Sie professionelle Unterstützung in Entscheidungsfindungen
- Mehrwertsteuer-Revisionen können Sie gelassen entgegenblicken