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MEHRWERTSTEUER - MWST

Gesetzesänderung per 01.01.2010

Die wichtigsten Änderungen in Kürze:
  • Umsatzgrenze von CHF 75'000 auf CHF 100'000 heraufgesetzt
  • Wegfall der Mindestumsatzgrenze bei Optierung sowie Wegfall der bisherigen Steuerzahllast von CHF 4'000
  • Wegfall der 50%igen Vorsteuerkürzung bei Verpflegung und Getränken
  • Verkürzung der Mindestanwendungsdauer  der Abrechnungsart: von effektiv zu Saldosteuersatz neu 3 Jahre, von Saldosteuersatz auf effektiv neu 1 Jahr
  • Zulässiger Höchstumsatz für Saldosteuersatz neu CHF 5 Mio. und Steuerschuld max. CHF 100'000
Aus finanziellen Gründen oder aus Imagegründen kann sich jedoch bereits zu einem früheren Zeitpunkt eine freiwillige Unterstellung (Option) lohnen.

ACHTUNG:
Die Steuersatzerhöhung zugunsten der IV tritt erst per 01.01.2011 in Kraft!


  • Beratung in allen Belangen der Mehrwertsteuer
  • Prüfung der Mehrwertsteuerpflicht
  • Mehrwertsteuer-Abrechnungen


Ihr Nutzen

  • Da die Mehrwertsteuer so ihre Tücken haben kann, haben Sie professionelle Unterstützung in Entscheidungsfindungen
  • Mehrwertsteuer-Revisionen können Sie gelassen entgegenblicken