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STEUERN

Sie sind unsicher, welche Unterlagen Sie für die Steuererklärung bereitlegen müssen? Kontaktieren Sie die Werren Treuhand GmbH und verlangen Sie die von uns entwickelte Checkliste, damit es für Sie einfacher geht. Anschliessend füllen wir gerne Ihre Steuererklärung aus.
  • Steuererklärungen für natürliche und juristische Personen
  • Prüfung von Einschätzungen, Steuerrechnungen, Steuerausscheidungen
  • Einspracheverfahren, Rekurs, Verhandlungen mit den Steuerbehörden
  • Beratung in Fragen der Direkten Bundessteuer, Staats-/Gemeindesteuern, Verrechnungssteuer
  • Rückerstattungsanträge für Verrechnungssteuer und pauschale Steueranrechnungen
  • Erbschafts- und Schenkungssteuern
  • Grundstückgewinnsteuern


Ihr Nutzen

  • Professionelle Beratung Ihrer Steuerangelegenheiten
  • Sie verpassen keine Fristen (vorausgesetzt, Sie übergeben die Steuerunterlagen rechtzeitig)
  • Unterstützung bei Verhandlungen mit den Behörden
Für sämtliche Steuererklärungen, die bis am 10. Mai 2010 bei der Werren Treuhand GmbH eingetroffen sind und noch nicht bearbeitet werden konnten, wird automatisch eine Fristverlängerung eingereicht. Falls Sie die Unterlagen nicht bis am 10. Mai 2010 liefern können, schicken Sie bitte vorgängig die Originalformulare, damit die Fristverlängerung für Sie nicht verpasst wird.

Fristen im Kanton Bern

Frist zur Einreichung der Steuererklärung 15.03.2010 / 15.05.2010
Gebührenfreie Fristverlängerung 15.09.2010
Gebührenpflichtige Fristverlängerung 15.11.2010
Weiterführende Informationen finden Sie bei der Kantonalen Steuerverwaltung Bern.